Gut zum Druck

Das Gut zum Druck

Das Gut zum Druck – letzte Prüfung vor Druckfreigabe

Die visuelle Kontrolle vor dem Druck nennt man «Gut zum Druck» (GzD).

Der Auftraggeber muss sich noch ein letztes Mal vergewissern, dass sein Auftrag wunschgemäss produziert wird. Mit seiner Unterschrift gibt er das OK für die Ausführung mit den allfälligen Korrekturen darin. Diese Schlusskontrolle ist sehr wichtig, weil alle Fehler, die nach der Produktion stehen bleiben, nicht mehr beseitigt werden können. Wenn dadurch ein Neudruck nötig wird, kostet dies Zeit und Geld.

«Nicht ohne meinen Anwalt»

Das könnte ein Titel eines neuen Hollywoodstreifens sein oder auch ein Hinweis auf einen Text, der im Fachjargon unter «Kleingedrucktes» einer AGB steht. Heben wir doch eine Passage unserer AGB hervor:

3.22 Kontroll- und Prüfdokumente

«Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrags zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Plots, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die Staffel Medien AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet, so trägt der Besteller das volle Risiko.»

Zugegeben, das klingt ziemlich nach «Beamtendeutsch», ist aber eben eine sehr wichtige Grundlage für eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Produzenten.

Vor nicht allzu langer Zeit war die physische Version ein wesentlicher Bestandteil und das unterschriebene Stück Papier die Freigabe zur Herstellung eines Druckprodukts. Dies wird auch heute noch so praktiziert und gelangt auch oft mit einem Digitalausdruck auf Originalpapier zum Kunden, was dem Empfänger die Möglichkeit gibt, den Inhalt und die Druckqualität zu kontrollieren.

In unserer schnelllebigen Zeit hat auch hier die Digitalisierung nicht Halt gemacht und rund 90 Prozent aller Aufträge werden mittels einer digitalen Freigabe abgewickelt.

Die digitale Form kann jedoch nicht alles ersetzen und am Telefon sind verschiedene Ausführungsarten (Wickel- oder Zickzack-Falz, Fensterfalz, geschlossener Fensterfalz, Ausklapper bei Umschlägen usw.) nur schwer zu erklären. Hierfür können wir Ihnen in Zukunft eine 3D-Visualisierung erstellen und mit den eigentlichen Inhalten per Mail zur Ansicht und Freigabe zustellen.
Gerne beraten wir Sie.

Aber auch jetzt und in Zukunft gilt, dass ein «Gut zum Druck» durch Sie zur Produktion erteilt werden muss. Ganz ohne Anwalt natürlich …
In diesem Sinne freuen wir uns auf hoffentlich viele Freigaben!

Was soll bei einer Kontrolle vor der Druckfreigabe beachtet werden?

Das Gut zum Druck - Besprechung